Die Denteo AG (nachstehend ‹Denteo›) bietet interessierten Dritten (nachfolgend ‹Kunden›) Dienstleistungen und Produkte im Bereich Dental Praxis Management Software (nachfolgend ‹Dienstleistungen›) an. Über die Art, Inhalt und Ausgestaltung der Dienstleistungen von Denteo geben die aktuellen Servicebeschreibungen von Denteo sowie die Website von Denteo (www.denteo.ch) (nachfolgend ‹Website›) Auskunft.

Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, gelten für alle von Denteo und/oder allfälligen Gruppengesellschaften von Denteo mit Sitz in der Schweiz erbrachten Dienstleistungen ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung (nachfolgend ‹AGB›).

Denteo behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der Webseite in Kraft. Denteo wird alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden die geänderten Bedingungen per E-Mail zuzusenden.

  1. Dienstleistungen

    1. Denteo erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Dental Praxis Management Software.
    2. Gegenstand des Vertrages ist:
      1. die Überlassung von Software zur Nutzung über das Internet;
      2. die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting);
      3. Supportdienstleistungen;
      4. Weitere zwischen den Parteien vereinbarte Dienstleistungen.
  2. Software-Nutzungsrecht

    1. Denteo stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Denteo-Software (nachfolgend ‹Software›) in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert Denteo die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
    2. Denteo entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website.
    3. Denteo überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.
    4. Denteo räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäss zu nutzen.
    5. Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt ist. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).
    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.
  3. Data-Hosting

    1. Denteo überlässt dem Kunden einen Speicherplatz auf einem Server in der Schweiz zur Speicherung seiner Daten.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.
    3. Denteo trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten abrufbar sind.
    4. Denteo ist verpflichtet, im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Denteo regelmässig Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen, nur verschlüsselte Datenkommunikation verwenden, sowie Firewalls installieren.
    5. Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher Denteo während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von Denteo besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Export aus der Software. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Verwendung/Nutzung der Daten geeignete Software.
    6. Nach Kündigung des Vertrages ist der Kunde noch während eines Monats (ab Kündigungstermin) berechtigt die Herausgabe seiner Daten unter den vorstehenden Bestimmungen zu verlangen. Denteo ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu speichern. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von Daten verlangen und sind diese bei Denteo noch vorhanden, so gibt Denteo die Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus.
  4. Support & Kundendienst

    1. Denteo wird Anfragen des Kunden zur Software und weiteren SaaS-Diensten innerhalb der auf der Website veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage beantworten.
  5. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

    1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen geboten ist.
    2. Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste erfolgt grundsätzlich innerhalb der auf der Website veröffentlichten Geschäftszeiten. Bei schweren Fehlern - die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt - erfolgt die Wartung in der Regel binnen 2 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Denteo wird den Kunden über die Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellstmöglich durchführen.
    3. Die Verfügbarkeit des einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 99,5% im Jahresdurchschnitt.
  6. Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Vervielfältigungen der Software anzufertigen bzw. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
    2. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen - unbeschadet der Verpflichtung von Denteo zur Datensicherung - verantwortlich.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
    4. Der Kunde muss bei erstmaliger Nutzung der SaaS-Dienste selbst ein Profil erstellen und für dessen Nutzer (nachfolgend ‹Nutzer›) ‹User IDs› und Passwörter generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, die ‹User IDs› und Passwörter geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
    5. Der Kunde hat Denteo unverzüglich von jeder unbefugten Verwendung von ‹User IDs› und Passwörtern oder anderweitigen Angriffen auf die Sicherheit zu unterrichten. In solchen Fällen wird Denteo im Einvernehmen mit dem Kunden die entsprechenden ‹User IDs› und Passwörter des Kunden ändern.
    6. Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die nach pflichtgemässem Ermessen von Denteo für die Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Software und der Netzwerkverbindungen erforderlich sind. Der Nutzer verpflichtet sich beispielsweise, das Passwort regelmässig, zumindest aber alle sechzig (60) Tage zu ändern.
  7. Entgelt

    1. Der Kunde verpflichtet sich, an Denteo für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das gemäss seinem Abo vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MWST zu bezahlen.
    2. Denteo wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.
    3. Denteo ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden jeweils zum nächst möglichen Kündigungstermin eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
    4. Upgrade: Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS-Dienste nur im Umfang der vereinbarten Dienstleistungen zu benutzen. Erhöht sich die Anzahl Nutzer oder deren vereinbarte Pensum, hat der Kunde Denteo unverzüglich zu informieren. Das Entgelt wird von Denteo gemäss an dem Zeitpunkt aktuelle Preisliste entsprechend angepasst.
    5. Downgrade: ein Downgrade ist jeweils zum nächstmöglichen Kündigungstermin möglich.
  8. Gewährleistung/Haftung

    1. Denteo leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, Denteo von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten, resp. Nutzung der SaaS-Dienste beruhen, freizustellen und Denteo sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
    3. Denteo ist zur sofortigen Sperre des Zugangs berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Nutzung der SaaS-Dienste rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Denteo davon in Kenntnis setzen. Denteo hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.
    4. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst Denteo jegliche Haftung gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten und für den Verlust von Daten und Gewinnentgang aus (einschliesslich für Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden der direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software entsteht.
    5. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die Haftung von Denteo auf den Betrag der monatlichen Zugangsgebühren in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.
  9. Laufzeit/Kündigung/Auflösung

    1. Das Vertragsverhältnis beginnt
      1. mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden,
      2. mit dem Eingang des vom Kunden unterzeichneten Vertrags bei Denteo, oder
      3. mit dem Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Denteo beim Kunden.
    2. Monatsabos werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils per Ende Monat gekündigt werden.
    3. Jahresabos werden für die Zeitdauer von einem Jahr abgeschlossen. Sofern eine Partei nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Jahresfrist kündigt, verlängert sich das Abo jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die Rechnungsstellung des Jahresabos erfolgt jährlich im Voraus.
    4. Falls die Parteien eine andere Laufzeit vereinbart haben, gelten die zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen.
    5. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für Denteo insbesondere dann vor,
      1. wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;
      2. wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelt im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde;
      3. wenn der Kunde Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verletzt.
  10. Zahnarzttarif SSO - DENTOTAR®

    1. Falls der Kunde in der Software den Zahnarzttarif SSO - DENTOTAR® verwenden möchte, gelten zusätzliche Vertragsbestimmungen. In diesem Fall beginnt das Vertragsverhältnis erst, wenn der Kunde die zusätzlichen Bestimmungen akzeptiert und die notwendigen Formalitäten erfüllt hat.
    2. Sollte SSO Denteo die Nutzungslizenz über den Zahnarzttarif SSO DENTOTAR® kündigen oder entziehen, ist Denteo berechtigt, den Zahnarzttarif SSO DENTOTAR® in der Software zu deaktivieren. In diesem Fall hat Denteo den Kunden unverzüglich zu informieren. Will der Kunde den Vertrag nicht ohne den Zahnarzttarif SSO DENTOTAR® fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Zeitpunkt der Deaktivierung des Tarifes berechtigt. Allfällig zuviel bezahlte Entgelte werden pro rata zurückerstattet.
  11. Datenschutz/Geheimhaltung

    1. Denteo verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Arzt-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Denteo erforderlich ist.
    2. Sämtliche Mitarbeiter von Denteo, welche die Daten bearbeiten können, sind an die Geheimhaltung und, falls das anwendbare kantonale Recht am Ort des Kunden es verlangt, an das Weisungsrecht des Kunden hinsichtlich dessen Kundendaten gebunden.
    3. Denteo ist berechtigt, den Kunden – dessen schriftlichen Widerspruch vorbehalten – öffentlich als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.
    4. Denteo ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ermächtigt, Nutzerdaten für betriebliche Zwecke (insb. Marktforschung) zu speichern und auszuwerten. Anonymisierte Daten dürfen auch weitergehend verwendet werden. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
  12. Immaterialgüterrechte

    1. Alle Immaterialgüterrechte an den Dienstleistungen, der Software, der Website und der Dokumentation über die Dienstleistungen verbleiben im Eigentum von Denteo, resp. der berechtigten Personen, von denen sich Denteo Nutzungsrechte eingeräumt hat.
  13. Mitteilungen

    1. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die bei der Registrierung des Kunden bzw. auf der Website angegebene Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Mitteilungen von Denteo an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gelten in jedem Fall als schriftliche Mitteilung.
    2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
  14. Schlussbestimmungen

    1. Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.
    2. Die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf eine andere natürliche oder juristische Person oder die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten daraus bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung aller Parteien. Davon ausgenommen ist eine Übertragung (oder Teilübertragung) des Vertragsverhältnisses von Denteo auf eine Gruppengesellschaft von Denteo.
  15. Gerichtsstand und Rechtswahl

    1. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Schweizerischen Rechts unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CiSG).
    2. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.